Ferner wollen wir unseren Pool von Expertinnen und Experten mit den nötigen Kenntnissen und Fähigkeiten für den Technologietransfer erweitern. Dies gilt insbesondere für offene und radikale Innovation, Design Thinking und Matchmaking.
Zusätzlich zu den oben genannten Fachkenntnissen suchen wir:
- Eine ausgeprägte Kombination von akademischem Wissen und unternehmerischen Fähigkeiten.
- Die Fähigkeit, den Innovationsgrad, das Potenzial, den Wert und die Realisierbarkeit neuer Geschäftsideen, Produktentwicklungen und Dienstleistungen im Detail zu beurteilen.
- Erfahrung in der Durchführung oder Bewertung von wissenschaftlich fundierter Forschung und Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen im jeweiligen Fachgebiet.
- Umfassende Kenntnisse der neuesten Entwicklungen und Trends im jeweiligen Fachgebiet.
- Aktuelles Wissen über bewährte Verfahren zur Geschäfts-, Produkt- und Dienstleistungsentwicklung.
- Erfahrung in der Bewertung und Beurteilung des Innovationsgehalts und der Erfolgschancen wissenschaftsbasierter Innovationsprojekte.
- Gute Kenntnisse der schweizerischen Forschungs-, Bildungs- und Innovationsszene sowie des Schweizer Markts.
- Die nötigen Ressourcen und die erforderliche Leidenschaft, um das Schweizer Innovationsökosystem voranzutreiben.
Die Expertinnen und Experten unterstützen den Innovationsrat, das für Gesuchentscheidungen zuständige Fachorgan, bei der Evaluation der eingereichten Fördergesuche sowie bei der Begleitung der geförderten Vorhaben. Zur Wahrnehmung dieses öffentlichen Mandats ist von einer grösstenteils flexiblen zeitlichen Beanspruchung von rund 5% bis 15% eines Vollzeitpensums auszugehen. Die Expertinnen und Experten müssen hauptberuflich in einem für die wissenschaftsbasierte Innovation relevanten Bereich tätig sein.
Da die Gesuche nebst in Englisch auch in den offiziellen Landessprachen unterbreitet werden können, ist Mehrsprachigkeit besonders erwünscht.
Die Expertinnen und Experten arbeiten in einem öffentlichen Mandatsverhältnis für die Innosuisse. Ihre Entschädigung ist in der Entschädigungsverordnung Innosuisse geregelt. Angewendet werden sogenannte Fallpauschalen. Grundsätzlich können Expertinnen und Experten bis maximal 20% eines Vollzeitpensums und einer jährlichen Entschädigung von maximal 30‘000 Franken eingesetzt werden. Üblicherweise dürfte der Einsatz eher bei 10% liegen. Der Prozentsatz hängt sowohl von der Anzahl eingegangener Gesuche als auch von der individuellen Verfügbarkeit der Expertinnen und Experten ab. Die Entschädigungsverordnung der Innosuisse regelt auch die weiteren Vertragsbedingungen. Das Innosuisse-Gesetz verlangt überdies, dass die Expertinnen und Experten ihre Interessenbindungen offenlegen. Das zu diesem Zweck auszufüllende Formular enthält dazu weiterführende Informationen. Die Expertinnen und Experten unterstehen von Gesetzes wegen dem Amtsgeheimnis.
Wenn Ihre Kernkompetenzen innerhalb einem der oben aufgeführten Bereiche liegen und Sie sich als Expertin oder Experte der Innosuisse bewerben möchten, bitten wir Sie, das verlinkte Bewerbungsformular auszufüllen und zusammen mit den zusätzlich verlangten Unterlagen bis am 3. Juni 2022 an folgende Adresse einzureichen: experts@innosuisse.ch.