Dual lehren und forschen, am Puls der Unternehmen und im engen Kontakt mit den zukünftigen Fach- und Führungskräften der Food-Branche: Der Studiengang BWL-Food Management vermittelt betriebswirtschaftliche Kompetenzen, ergänzt um lebensmittelrelevante Kenntnisse für die Akteure der Lebensmittelwertschöpfungskette.
Tätigkeiten: In einem gut eingespielten Team in angenehmer Arbeitsatmosphäre und kollegialer, wertschätzender Zusammenarbeit vertreten Sie in der Lehre Ihren spezifischen Bereich der Lebensmittelwirtschaft mit Schwerpunkten beispielsweise im Außerhausmarkt, in der Gemeinschaftsverpflegung, in Gastronomie und Catering. Grundlagenfächer der Betriebswirtschaftslehre, das Marketing oder eine andere spezielle Betriebswirtschaftslehre komplettieren Ihr Portfolio. Die Food-Wertschöpfungskette (from farm to fork) gehört ebenso zu Ihren Interessen und Aufgaben. Sie arbeiten gern an der Weiterentwicklung des Studiengangs, am Netzwerken und Gewinnen von Unternehmen, Dozierenden und Studierenden und in angemessenem Umfang in der Selbstverwaltung der Hochschule mit. Dabei verstehen Sie sich als „Unternehmer*in Ihres Studienganges“.
Sie sollten über
Wünschenswert sind
Vorausgesetzt werden weiterhin deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Vorausgesetzt werden gemäß § 47 LHG ein abgeschlossenes Hochschulstudium, besondere wissenschaftliche Befähigung (in der Regel Promotion), pädagogische Eignung sowie mindestens fünf Jahre berufspraktische Erfahrung, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs. Der*Die Bewerber*in muss zudem bereit sein, an der wissenschaftlichen Entwicklung, insbesondere durch Forschung und wissenschaftliche Weiterbildung, teilzuhaben. Erwartet wird ein besonderes Maß an Engagement, Kooperationsbereitschaft mit den beteiligten Unternehmen und Einrichtungen sowie die Bereitschaft zur Gremienarbeit.
Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen im Beamtenverhältnis auf Probe, andernfalls im unbefristeten Angestelltenverhältnis. Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit als Professor*in ist in der Regel nach dreijähriger Bewährung im Beamtenverhältnis auf Probe möglich.