Am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck ist eine
gemäß § 98 UG zu besetzen. Das privatrechtliche Arbeitsverhältnis auf Basis des Angestelltengesetzes wird mit der Universität unbefristet eingegangen. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 100%.
Vertretung des österreichischen, europäischen und internationalen Straf- und Strafverfahrensrechts in Forschung und Lehre. Die Forschungsschwerpunkte sollen im Bereich des materiellen Strafrechts liegen.
In der Lehre soll das Fach Strafrecht und Strafverfahrensrecht in den einschlägigen Studienangeboten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät abgedeckt werden. Darüber hinaus wird eine Mitwirkung am Forschungsschwerpunktsystem der Fakultät und an Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses vorausgesetzt.
Die Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung, z.B. in Kommissionen und Arbeitsgruppen auf Instituts- und Fakultätsebene, gehören ebenso zu den Aufgaben der Professur.
a) Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung;
b) Einschlägige Lehrbefugnis (Habilitation) oder gleichzuhaltende Eignung;
c) Publikationstätigkeit in führenden Fachzeitschriften und anderen national oder international anerkannten Publikationsorganen;
d) Nachweis der Einbindung in die nationale und internationale Forschung;
e) Erfahrung in der Einwerbung von Forschungsmitteln;
f) Sehr gute didaktische Fähigkeiten;
g) Qualifikation zur Führungskraft;
h) Die Fähigkeit, Lehrveranstaltungen auf Deutsch abzuhalten.
Bewerbungen müssen bis spätestens 27. September 2023 an der Universität Innsbruck, Fakultäten Servicestelle, Standort Innrain 52f, A-6020 Innsbruck (fss-innrain52f@uibk.ac.at) eingelangt sein.
Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles an und lädt deshalb qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Für diese Position ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A1 des Kollektivvertrages für Arbeitnehmer:innen der Universitäten und ein Mindestentgelt von € 5.826,50/Monat (14 mal) vorgesehen. Ein in Abhängigkeit von Qualifikation und Erfahrung höheres Entgelt und die Ausstattung der Professur sind Gegenstand von Berufungsverhandlungen. Darüber hinaus bietet die Universität zahlreiche attraktive Zusatzleistungen (http://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/).
Die Bewerbungsunterlagen sollen jedenfalls enthalten: Lebenslauf mit einer Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges; Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, der Vorträge sowie der sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten und Projekte, inklusive der Drittmittelprojekte; Beschreibung abgeschlossener, laufender und geplanter Forschungstätigkeiten und die fünf wichtigsten Arbeiten. Die Bewerbungsunterlagen sind jedenfalls digital (CD, E-Mail usw.) beizubringen. Die Papierform ist optional.
Laufende Informationen über den Stand des Verfahrens finden Sie unter:
https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/standorte/innrain52f/berufungen/ .
Univ.-Prof.in Dr.in Veronika Sexl
Rektorin